Haus- & Zeltplatzordnung
- Vorbemerkung -
Wir begrüßen Euch in unserem Pfadfinderzentrum Kirchhofsmühle Weilburg (PZK) in dem das ganze Jahr über unterschiedlichste Gruppen verweilen. Damit Euer Aufenthalt so reibungslos wie möglich verläuft, bitten wir Euch zu beachten, dass die Haus- & Zeltplatzordnung Vertragsbestandteil der Vermietung ist.
Unser Pfadfinderzentrum Kirchhofsmühle ist ein Ort des Zusammentreffens selbständiger, unabhängiger und selbstverantwortlicher pfadfinderischer und jugendbewegter Gruppen. Die beiden rustikal gehaltenen Selbstversorgerhäuser werden "Auberge St. Bernhard" und "Auberge teddy" genannt und können von Jugendgruppen angemietet werden. Wer eine Schicki-Micki-Atmosphäre erwartet, ist in unserem Pfadfinderzentrum grundsätzlich schon mal falsch! Das Grundstück und seine Unterkunftshäuser punkten mit ihrer Ursprünglichkeit und dazu gehören auch Spinnweben und etwas Staub. Die meisten, die zum ersten Mal hierherkommen, sind begeistert und kommen immer wieder. Seit über 40 Jahren verfolgen wir mit unserem Konzept den pfadfinderischen Erziehungsgedanken der Selbstverantwortlichkeit und eigenbestimmten Organisation. Das bedeutet konkret, dass die Gruppen, die das PZK besuchen, (fast) alles selbst in die Hand nehmen müssen – oder können! Hier nun einige Regeln und Hinweise die trotzdem wichtig sind und daher besonderer Aufmerksamkeit bedürfen:
- Allgemeine Hinweise -
· Jede Gruppe muss sich komplett selbst verpflegen. Bei Anmietung der Häuser gibt es die Möglichkeit der Nutzung einer Küche pro Selbstversorgerhaus. Auch die Programmgestaltung ist eigenverantwortlich vorzunehmen. Für Notfälle wie z.B. technische Defekte steht Euch unser Hauswart als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.
· Die Häuser des PZK verfügen über keine Betten. Die Übernachtung erfolgt auf Schlafpodesten mit mitgebrachten Isomatten und Schlafsäcken.
· Nach (hoffentlich erfolgreichem) Abschluss der Belegung muss jede Gruppe die von ihr genutzten Räumlichkeiten samt Außenanlagen bzw. den Zeltplatz selbst so gründlich reinigen, dass der Nächste sie anstandslos übernehmen kann. Wir empfehlen dazu das Pfadfindermotto, dass jeder seine Umgebung ein Stück besser hinterlassen möge, als er sie selbst vorgefunden hat. Für die Reinigung der Häuser sind mindestens 2,5 Stunden vor Abreise zu veranschlagen.
· Das Zelten ist auf dem gesamten Gelände gestattet. Bitte versucht nach Möglichkeit die Spiel- & Lagerwiese vor den Häusern freizuhalten. Insbesondere bei einer Doppelbelegung der Häuser.
· Bei Minderbelegung gegenüber der angemeldeten Personenzahl wird eine Toleranz von 10% akzeptiert.
· Bei Rücktritt und Veränderung der Belegungsdauer berechnen wir folgende Stornierungsgebühren: Bis 6 Wochen vor dem Belegungstermin 100%, bis 12 Wochen 50%, bis 18 Wochen 25% des Mietpreises.
· Aktuelle Sonderregelungen und Beschränkungen z.B. auf Grund der Corona-Pandemie sind bei Bedarf auf unserer Homepage unter www.unserpfadizentrum.de zu beachten. Die Auflagen sind Bestandteil des Belegungsvertrages.
· Eine eventuelle Doppelbelegung des Platzes ist, außer nach Rücksprache und Vereinbarung, möglich.
· Für Vereinsmitglieder gewähren wir einen Rabatt von 30% des Mietpreises. Der rabattierte Preis gilt ausschließlich für Vereinsmitglieder. Die pauschale Buchungsgebühr unterliegt keinem Rabatt.
· Wir haben witterungsbedingt in der Zeit von Ende Oktober bis April geschlossen.
- Zufahrt -
· Die Zufahrt zum Grundstück ist lediglich auf dem geschotterten / gepflasterten Weg gestattet.
· Das Parken auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Wohnmobile, Wohnwagen, VW-Busse, o.ä..
· Zur Zeit der Nachtruhe sind das Bootshaus und das Eingangstor zu verschließen.
· Beim Verlassen des Geländes müssen alle Türen und Tore verschlossen sein! Sollten mehrere Gruppen auf dem Gelände unterwegs sein, ist abzusprechen, wer abschließt.
· Die Garageneinfahrten vor dem Grundstück sowie die Parkplätze zu den Nachbarhäusern müssen jederzeit freigehalten werden. Genügend Parkgelegenheiten stehen entlang der Straße am „Mühlberg“ zur Verfügung.
- Einzug und Auszug -
· Die Schlüssel können am Anreisetag vor Ort im Schlüsseltresor (Zahlencode) entnommen und vor Abreise, wieder vollständig im Schlüsseltresor hinterlegt werden. Wichtig: Den aktuellen Code bitte mind. 14 Tage vorher bei unserem Hauswart telefonisch erfragen.
· Die Anreise kann ab ca. 13 Uhr erfolgen. Die Abreise ist bis ca. 12.00 Uhr erforderlich. (Oder nach Absprache)
· Bei An-/ Abreise ist der Strom am jeweiligen Sicherungskasten vollständig an-/ bzw. abzuschalten. (FI-Schalter)
· Die Häuser sowie das Grundstück sind bei Vermietungsende sauber zu hinterlassen.
· Auf der Abreise-Checkliste muss jeder Punkt vor Abreise abgearbeitet und vom Mieter/Leiter kontrolliert werden.
· Nach Ende des Aufenthaltes ist die Checkliste und das unterschriebene Übergabeprotokoll vollständig ausgefüllt im Briefkasten am Waschhaus zu hinterlegen. Sollte das Übergabeprotokoll nicht hinterlegt werden, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr i. H. von 40,00 €. Eine Überprüfung durch den Hauswart erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Abreise der Gruppe.
- Verhalten während der Mietzeit -
· Die Gegenstände sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wenn Mängel oder Unregelmäßigkeiten wie z.B. verlorengegangenes oder zerbrochenes Geschirr, Beschädigungen an den Hütten, dem Bootslager oder den Booten festgestellt werden, sind diese auf der Checkliste bzw. dem Übergabeprotokoll zu vermerken. Für die Häuser ist keine Inventarliste vorhanden. Unser System beruht auf Vertrauen und Eigeninitiative. Helft mit unsere Unterkünfte zu pflegen und zu erhalten!
· Verbrauchsartikel wie Brennholz, Kerzen, Streichhölzer, Toilettenpapier, Geschirrtücher, Spüllappen,
Müllsäcke inkl. Gelbe Säcke, Spülmittel, WC- & Allzweckreiniger etc. sind selber mitzubringen.
· Alle mitgebrachten Lebensmittel müssen wieder mitgenommen werden. Ungeziefergefahr!
· Die Tische und Bänke aus dem Innern der Häuser dürfen nicht im Freien verwendet werden. In den Lagercontainern stehen Biertischgarnituren zur Verfügung.
· Feuer darf nur in der dafür vorgesehenen Feuer- / Grillstelle entfacht werden.
· Brennholz für Lagerfeuer steht vereinzelt als Treibholz am Lahnufer zur Verfügung und kann außen verfeuert werden. Brennholz für den Kamin oder den Ofen kann im OBI-Baumarkt oder zum selber Ernten beim Forstamt erworben werden. Im Holzschuppen lagerndes Brennholz ist Privateigentum und darf nicht verfeuert werden. Bei Diebstahl von Brennholz aus dem Schuppen wird die Kaution in Höhe von 250,00 € einbehalten.
· Bitte beachtet die separate Anleitung zum Betrieb des Ofens / Kamins. Nur trockenes und ca. 2 Jahre abgelagertes Holz darf hier verfeuert werden. Die Verwendung von zu feuchtem Holz, kann zu Schäden am Kamin führen.
· Mit Strom, Warm- und Kaltwasser ist sorgsam umzugehen. Licht sollte nicht unnötig brennen und Wasser nicht unnötig laufen gelassen werden. Das Betreiben von Elektroheizlüftern, laden von E-Autos o.ä. ist untersagt.
· Nach jedem Aufenthalt wird durch den Hauswart der Stromverbrauch dokumentiert. Ein überdurchschnittlich hoher Stromverbrauch kann dem Vermieter gesondert in Rechnung gestellt werden. Berechnung 45 ct/kWh. Der durchschnittliche Maximalverbrauch pro Tag für die Auberge teddy beträgt 55kWh und für die Auberge St. Bernhard 40kWh. Dieser wird bei einer normalen Nutzung der Betriebsgeräte i.d.R. nicht überschritten.
· Im Notfall bei Feuer oder Gefahr ist der Notruf/Feuerwehr (Telefon 112) oder Polizei (110) zu wählen.
· Das Gelände des Wasserkraftwerks inkl. dem Wehrbereich, Fischauf- und -abstieg sowie der Bereich um die Mühle sind Privatgelände und dürfen nicht betreten werden. Die Bereiche werden 24 Stunden videoüberwacht!
· In der Zeit von 22.00 bis 7.30 Uhr bitten wir Euch aus Rücksichtnahme um Einhaltung der Nachtruhe.
· Bei der Abgabe von Lebensmitteln und Getränken ist der Mieter für die Einhaltung der Hygiene- und Lebensmittelvorschriften verantwortlich. Die SKG Dreieich e.V. übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
· Die SKG Dreieich e.V. übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden durch Sturm, Feuer, Starkregen, Hochwasser, Explosion, Stromschlag; ferner wird keine Haftung übernommen für die Sicherheit der Personen, die das Gelände, den Bootsanlegesteg bzw. die Wege zum Gelände benutzen.
· Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich der Zeltplatz im Hochwassergebiet befindet. Für Schäden, die dadurch entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Aus diesem Grund sind die Pegelstände zu beobachten.
· Bei Reklamationen durch den Nachmieter behält sich die SKG Dreieich e.V. Regressansprüche vor.
- Kanustützpunkt & DKV-Kanu-Station -
· DKV Kanu-Station-Gäste, die für nur eine Nacht bleiben, können zu Sonderkonditionen, im unteren Teil des Platzes ihr Zelt aufschlagen. (Ohne Anmietung der Auberge St. Bernhard möglich) Kurzfristige Anfragen sollten vorzugsweise per Telefon bei unserem Hauswart erfolgen. Die Mieter werden gebeten bei Ankunft das Vermietungs-Formblatt vollständig ausgefüllt in unserem Briefkasten zu hinterlegen. Diese Daten werden aus Gründen der statistischen Erhebung für das Land Hessen benötigt. Gruppen mit mehr als 10 Personen sollten sich nach vorheriger schriftlicher Anmeldung ausschließlich über unsere Homepage beim Platzwart anmelden.
· DKV-Kanu-Station-Gäste bitte gültigen DKV-Mitgliedsausweis vorlegen und DKV-Sonderkonditionen beachten.
· Die Nutzung der Kanus und des Bootsanhängers erfolgt auf eigene Gefahr!
· Kanus werden nur in Verbindung mit einer Übernachtung der Selbstversorgerhäuser vermietet.
· Das Anlanden und zu Wasser lassen von Kanus darf ausschließlich am Bootssteg an der südlichen Inselspitze erfolgen. Jeglicher Wassersport im Bereich des Wehrarms ist polizeilich verboten. Siehe Hinweisschilder.
· Ein Sicherheitsabstand von mindestens 100m zum Wehr ist einzuhalten.
· Das A.1 Schifffahrtszeichen (Verbot der Durchfahrt) im Bereich der Schleuse darf von Vereinsmitgliedern und Besuchern auf Grund des Ab- und Anfahrens von und zum Vereinsgelände überfahren werden.
· Das Verhalten im Bootsverkehr auf der Lahn ist gesetzlich geregelt. Bitte informiert Euch vor Beginn Eurer Tour. Auf unserer Homepage findet Ihr hierfür die wichtigsten Regeln und Tipps. (www.unserpfadizentrum.de)
· Die Kanus, Paddel, Schwimmwesten und wasserdichten Tonnen sind nach der Benutzung sauber und ordentlich wieder im Bootshaus einzuräumen. Dabei bitte die Kanus kieloben einlagern. Die Schwimmwesten aufhängen.
· Das Bootslager ist nach Benutzung auszukehren und wieder zu verschließen.
· Hochwasser: Bei Pegelständen ab 3,60 m in Leun (km 26) finden keine Schleusungen mehr statt und das Befahren der Lahn wird wasserpolizeilich untersagt. (Pegelansage Tel: 06473/19429 oder online unter www.unserpfadizentrum.de)
- Abfallentsorgung -
· Den Haushalts- & Biomüll in den schwarzen Mülleimern bzw. Grüner Punkt in gelben Säcken in der gelben Tonne am dafür vorgesehenen Mülltonnenstellplatz deponieren. Gelbe Säcke sind selbst mitzubringen. Achtet bitte unbedingt auf die Mülltrennung: Wird der Müll falsch getrennt sind wir gezwungen für die fachgerechte Entsorgung eine Gebühr i.H. von 100 € zu erheben. Bitte das Tor zum Mülltonnenstellplatz stets verschlossen halten. Glas ist bei den öffentlichen Sammelstellen (Glascontainer) zu entsorgen. (Standort des Glascontainers: In ca. 600m am Ende der Straße „Im Bangert“ in Richtung Hainallee, zwischen Modellbaupark und Filmtheater)
Mit dem Erscheinen dieser Haus- & Zeltplatzordnung werden alle vorherigen ungültig. Änderungen vorbehalten.
Wir wünschen einen guten und erholsamen Aufenthalt.
Der Vorstand der SKG Dreieich e.V.
V-2025 – Stand_01.01.2025